Recht Deutschland
Das Rechtssystem in Deutschland unterscheidet
sich wesentlich von denen in den USA und England, obwohl viele
Menschen hierzulande aufgrund entsprechender Fernsehserien und
Filme besser mit letzteren vertraut sind. Während in den
letztgenannten Ländern ein sogenanntes "Case-Law" gilt, also ein
Fall-Recht (weshalb die Anwälte in den erwähnten Serien stets
fieberhaft nach Präzedenzfällen - ähnlichen, bereits entschiedenen
Fällen - suchen), ist in Deutschland nur das geschriebene Recht
bindend.
Grundsätzlich gilt: Keine Strafe ohne Norm. Damit ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, zunächst einmal erlaubt. Das ist auch der Grund, warum es in Deutschland so viele Gesetze, Ver- und Anordnungen, Ge- und Verbote u.s.w. gibt.
Aber selbstverständlich kann man nicht jeden Einzelfall regeln. Deshalb müssen die existierenden Rechtsnormen von den Juristen angewandt und ausgelegt werden. Da die meisten unserer Gesetze schon sehr alt sind und in ihren Wurzeln tatsächlich bis auf das römische Recht zurück gehen, geht es dabei oft um die Frage, ob eine zu einem Rechtsbegriff bisher vertretene Auffassung überhaupt noch zeitgemäß ist. Außerdem kann man den Sinn und Zweck von Rechtsvorschriften so oder auch ganz anders verstehen, weshalb immer wieder zu klären ist, ob ein bestimmtes Geschehen überhaupt auf eine Norm "passt" oder nicht. Bestehende Entscheidungen binden die Gerichte grundsätzlich nicht (eine gewisse Einschränkung gilt hier bei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes), werden aber gern als Auslegungshilfe herangezogen.
Grundsätzlich gilt: Keine Strafe ohne Norm. Damit ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, zunächst einmal erlaubt. Das ist auch der Grund, warum es in Deutschland so viele Gesetze, Ver- und Anordnungen, Ge- und Verbote u.s.w. gibt.
Aber selbstverständlich kann man nicht jeden Einzelfall regeln. Deshalb müssen die existierenden Rechtsnormen von den Juristen angewandt und ausgelegt werden. Da die meisten unserer Gesetze schon sehr alt sind und in ihren Wurzeln tatsächlich bis auf das römische Recht zurück gehen, geht es dabei oft um die Frage, ob eine zu einem Rechtsbegriff bisher vertretene Auffassung überhaupt noch zeitgemäß ist. Außerdem kann man den Sinn und Zweck von Rechtsvorschriften so oder auch ganz anders verstehen, weshalb immer wieder zu klären ist, ob ein bestimmtes Geschehen überhaupt auf eine Norm "passt" oder nicht. Bestehende Entscheidungen binden die Gerichte grundsätzlich nicht (eine gewisse Einschränkung gilt hier bei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes), werden aber gern als Auslegungshilfe herangezogen.
