Der Anwalt
Auch das Bild des Anwalts in Deutschland
unterscheidet sich vollkommen von dem aus amerikanischen Serien
bekannten Image. Der deutsche
Anwalt ist ein Organ der Rechtspflege
und ist daher verpflichtet, nach außen hin in entsprechend
dezenter und seriöser Weise aufzutreten. Aus diesem Grunde ist er
auch - anders als amerikanische Anwälte - weder berechtigt,
aggressive Werbung für seine Dienste zu machen, noch für seine
Tätigkeit ein übertrieben hohes Honorar zu verlangen. Bei der
Gebührenabrechnung ist er an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
(BRAGO) gebunden. Um eine Anwaltszulassung zu erhalten, muss er
nicht nur seine fachliche Qualifikation, sondern auch
wirtschaftlich geordnete Verhältnisse nachweisen.
Der Anwalt, beispielsweise der Rechtsanwalt Herford, ist Interessenvertreter seines Mandanten. Ab dem Landgericht und auch in einigen Verfahren vor dem Amtsgericht (z.B. Scheidungsverfahren), sondern es herrscht Anwaltszwang. Dies dient letztlich dem Schutz der Parteien, weil es eine gewisse "Waffengleichheit" sicherstellt. Wer sich nicht daran hält und ohne Anwalt vor Gericht erscheint, kann allein deshalb seinen Prozess verlieren, da sein Sachvortrag vom Gericht nicht berücksichtigt werden darf.
Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, hat übrigens die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Ein guter Anwalt wird seinen Mandanten auch insoweit angemessen beraten. Bevor dieser Antrag genehmigt wird, wird eine kurze Vorprüfung der Sach- und Rechtslage durchgeführt. Ein positiver Bescheid setzt voraus, dass eine realistische Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Einem Angeklagten in Strafsachen wird auf Wunsch ein Pflichtverteidiger zugeordnet.
Aber auch dann, wenn es nicht vor Gericht geht, ist es unter Umständen ratsam, einen Anwalt zu beauftragen. Er steht seinen Mandanten auch beratend zur Seite, z.B. bei der Vertragsgestaltung, dem Aufsetzen von Testamenten etc.. In Verkehrsunfallsachen regelt er die Ansprüche mit der gegnerischen Versicherung, die im übrigen auch seine Kosten tragen muss, wenn der Gegner allein schuld ist.
Der Anwalt, beispielsweise der Rechtsanwalt Herford, ist Interessenvertreter seines Mandanten. Ab dem Landgericht und auch in einigen Verfahren vor dem Amtsgericht (z.B. Scheidungsverfahren), sondern es herrscht Anwaltszwang. Dies dient letztlich dem Schutz der Parteien, weil es eine gewisse "Waffengleichheit" sicherstellt. Wer sich nicht daran hält und ohne Anwalt vor Gericht erscheint, kann allein deshalb seinen Prozess verlieren, da sein Sachvortrag vom Gericht nicht berücksichtigt werden darf.
Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, hat übrigens die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Ein guter Anwalt wird seinen Mandanten auch insoweit angemessen beraten. Bevor dieser Antrag genehmigt wird, wird eine kurze Vorprüfung der Sach- und Rechtslage durchgeführt. Ein positiver Bescheid setzt voraus, dass eine realistische Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Einem Angeklagten in Strafsachen wird auf Wunsch ein Pflichtverteidiger zugeordnet.
Aber auch dann, wenn es nicht vor Gericht geht, ist es unter Umständen ratsam, einen Anwalt zu beauftragen. Er steht seinen Mandanten auch beratend zur Seite, z.B. bei der Vertragsgestaltung, dem Aufsetzen von Testamenten etc.. In Verkehrsunfallsachen regelt er die Ansprüche mit der gegnerischen Versicherung, die im übrigen auch seine Kosten tragen muss, wenn der Gegner allein schuld ist.
