Der Gerichtstermin
Der Gerichtstermin in Zivilsachen ist für
rechtliche Laien oftmals eine überraschend "trockene"
Angelegenheit. Manchmal ordnet das Gericht das persönliche
Erscheinen der Parteien an, etwa weil weitere
Sachverhaltsaufklärung nötig ist, oder über einen Vergleich (eine
gütliche Einigung) gesprochen werden soll. In der Regel aber genügt
es, wenn die Anwälte anwesend sind. Zwar gilt vor Gericht der
Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung. Die Anwälte beziehen
sich aber auf ihre vorbereitenden Schriftsätze, die dem Gericht und
der Gegenseite natürlich bekannt sind, und in denen die Sach- und
Rechtslage eingehend erörtert wurde. Und so läuft ein
Gerichtstermin nicht selten so ab: Nachdem die Anwesenheit der
Parteien/Anwälte festgestellt wurde, sagt der erste Anwalt "Ich
stelle den Antrag gemäß meinem Schriftsatz vom ....", die
Gegenseite erwidert: "Ich beantrage Klagabweisung entsprechend
meinem Schriftsatz vom..." und der Richter verkündet: "Gut. Termin
zur Verkündung einer Entscheidung am... ". Die Entscheidung wird
dann in einem gesonderten Verkündungstermin verlesen, zu dem
üblicherweise niemand anwesend ist. Die Anwälte erfahren das
Ergebnis telefonisch.
In Strafsachen läuft das natürlich anders ab. Hier muss der Angeklagte persönlich anwesend sein und angehört werden (falls er sich zur Sache äußern will, denn verpflichtet ist er dazu nicht). Danach werden eventuelle Zeugen vernommen, und zum Schluss halten Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers. Das ähnelt ein wenig der Gerichtsverhandlung in den bereits erwähnten amerikanischen Filmen, läuft allerdings in der Regel wesentlich weniger dramatisch ab - zumal es hier keine Geschworenen-Jury gibt, die beeindruckt werden muss. Eine Strafgerichte sind zwar zusätzlich zu den Berufsrichtern mit Laienrichtern, sogenannten Schöffen, besetzt. Diese sind aber über einen längeren Zeitraum als Laienrichter abgestellt und von daher mit den Abläufen vertraut.
In Strafsachen läuft das natürlich anders ab. Hier muss der Angeklagte persönlich anwesend sein und angehört werden (falls er sich zur Sache äußern will, denn verpflichtet ist er dazu nicht). Danach werden eventuelle Zeugen vernommen, und zum Schluss halten Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers. Das ähnelt ein wenig der Gerichtsverhandlung in den bereits erwähnten amerikanischen Filmen, läuft allerdings in der Regel wesentlich weniger dramatisch ab - zumal es hier keine Geschworenen-Jury gibt, die beeindruckt werden muss. Eine Strafgerichte sind zwar zusätzlich zu den Berufsrichtern mit Laienrichtern, sogenannten Schöffen, besetzt. Diese sind aber über einen längeren Zeitraum als Laienrichter abgestellt und von daher mit den Abläufen vertraut.
