Die Staatsanwaltschaft
Auch die Staatsanwaltschaft ist ein Organ der
Rechtspflege. Staatsanwälte werden hier nicht gewählt, sondern sind
in der Regel beamtet, und müssen daher auch nicht - wie in den USA
- eine bestimmte Anzahl von Verurteilungen nachweisen. Im
Gegenteil: sie haben sowohl belastende als auch entlastende
Tatsachen zu ermitteln. In vielen Fällen, in denen jemand einer
Straftat beschuldigt wird, kommt es von vorne herein nicht zur
Anklage. Entweder stellt sich heraus, dass der Betreffene
unschuldig ist, oder es besteht zumindest ein erheblicher Zweifel
an seiner Schuld. Auch hier in Deutschland gilt die
Unschuldsvermutung: Jemand ist unschuldig, solange ihm das
Gegenteil nicht eindeutig bewiesen wurde - und letzteres ist erst
nach einem abgeschlossenen Gerichtsverfahren der Fall! Viele
Ermittlungsverfahren werden aber auch wegen Geringfügigkeit von
vorne herein eingestellt und nicht zur Anklage gebracht. Kommt die
Staatsanwalt bei Abschluss ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass
der Beschuldigte eine Straftat begangen hat, so hat sie zwei
Möglichkeiten: entweder sie klagt ihn an und es kommt zu einem
Gerichtsverfahren. In leichteren Fällen (häufig in Verkehrssachen
wie Fahren ohne Führerschein oder Fahrerflucht) beantragt sie aber
häufig bei Gericht den Erlass eines sogenannten Strafbefehls. Dann
wird eine Strafe ohne Hauptverhandlung festgesetzt. Akzeptiert der
Empfänger, ist er zwar vorbestraft, muss aber nicht mehr bei
Gericht erscheinen - was alle Beteiligten entlastet. Widerspricht
er hingegen, findet eine Hauptverhandlung statt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt im übrigen auch in Wiederaufnahmeverfahren. Und daher gibt es Abteilungen, die mehr Leute aus dem Gefängnis herausholen als sie hineinbringen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt im übrigen auch in Wiederaufnahmeverfahren. Und daher gibt es Abteilungen, die mehr Leute aus dem Gefängnis herausholen als sie hineinbringen.
